Arbeitsrecht
Durch mich können Sie sich auf allen Gebieten des Arbeitsrechts vertreten lassen. Dieses umfasst die Regelungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit und wird durch diverse arbeitsrechtliche Gesetze, Verordnungen und sonstige Bestimmungen als auch insbesondere durch Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes bestimmt, die dann gegebenenfalls Signalwirkung haben.
Das Individualarbeitsrecht betrifft das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das Kollektivarbeitsrecht betrifft das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebs-/Personalräten auf der einen und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Großen Anteil vor Gericht nimmt der sog. Arbeitnehmerschutz ein, der zum Beispiel bei ausgesprochenen Arbeitgeberkündigungen zu berücksichtigen ist.
Gerne berate ich Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Kündigung, die Änderungskündigung, die Abmahnung, das Zeugnis, den Aufhebungsvertrag und die Arbeitnehmerabfindung.